eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Für die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte müssen Sie zu dem für Sie zuständigen Bürgeramt am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

    Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zum zuständigen Bürgeramt an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde (in der Regel das Bürgeramt) der Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Moringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsfreiheit 8-10

    37186 Moringen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 -12:30 Uhr  Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 17:00 Uhr  Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr  Freitag 08:30 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05554 202

    Fax: 05554 202-14

    E-Mail: stadt@moringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2018 (von: Webservice, Stadt Moringen)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Moringen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja
    • Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen umgezogen sein.
    • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt.
    • Sie legen Ihre Ihre gültige eID-Karte vor
    • Anschließend ändert das Bürgeramt kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anmeldung, EU-Ausweis, Umzug, Online-Ausweisfunktion, Adressänderung, Abmeldung, Wohnsitz, Europa-Karte, elektronischer Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)