Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Hinweise für Delmenhorst: Befreiung von Kita-Kosten beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Kindertagesbetreuung
Beschreibung
Im Fachdienst Kindertagesbetreuung werden pädagogische Themen und finanzielle Angelegenheiten im Kontext der Kindertagesstättenbetreuung und der Tagespflege bearbeitet.
Diese Aufgaben werden zum Teil im Familien- und Kinderservicebüro sowie direkt im Fachdienst Kindertagesbetreuung wahrgenommen.
Aufgaben der Kindertagesbetreuung im Fachdienst Kindertagesbetreuung (unter anderem):
- Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Spielkreisen
- Kindertagesstättenbedarfsplanung
- Finanzierung der Kindertagesstätten
- Elternbeiträge in den Kindertagesstätten
Aufgaben der Kindertagesbetreuung im Familien- und Kinderservicebüro (unter anderem):
- Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren
- Vermittlung von Tagespflegepersonen
- Eignungsprüfung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen einschließlich Erteilung von Pflegeerlaubnissen
- zentrale Vergabe von Krippenplätzen
- Zuschüsse zu Elternbeiträgen
- Ferienbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern
- Besuchsdienst für Eltern mit Neugeborenen
- Bildungs- und Teilhabepaket für Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII und Asylbewerberleistungsgesetz
- Projekte im Rahmen der Landesförderung Elternarbeit, Frühe Hilfen und Migration
- Familienförderung im Rahmen der Richtlinie Familienförderung
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Internet
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 26.10.2023
Stichwörter
Dispens KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten