Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.
Beschreibung
Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden.
Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.
Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „Leaving-Care-Prozess“. Er wird von einer Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet.
Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit.
Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder u.a. durch reflektierende Nachgespräche.
Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:  In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 51-12345(Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen)
Fax: 0491 926-1753
E-Mail: asd@lkleer.de(Allgemeiner Sozialer Dienst)
E-Mail: egh@lkleer.de(Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII)
E-Mail: pkd@lkleer.de(Pflegekinderdienst)
E-Mail: jgh@lkleer.de(Jugendgerichtshilfe)
E-Mail: vormundschaften@lkleer.de(Vormundschaften/Pflegeschaften)
E-Mail: unterhaltsvorschuss@lkleer.de(Unterhaltsvorschussstelle)
E-Mail: beistandschaften@lkleer.de(Beistandschaften)
E-Mail: unterhaltsstelle@lkleer.de(Beistandschaften)
E-Mail: kijufoe@lkleer.de(Kinder- und Jugendförderung/Frühe Hilfen/Jugendpflege/Jugendschutz)
E-Mail: wjh@lkleer.de(Wirtschaftliche Jugendhilfe)
Bankverbindung
Landkreis Leer
Empfänger: Landkreis Leer
IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, junger/jungem Volljährigen und ggf. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 09.08.2023
Stichwörter
Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind