Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer beantragen
Wollen Sie ein Gewässer oder Gewässerabschnitt anzeigen, welches regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend ist? In diesem Fall können Sie es in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer eintragen lassen.
Beschreibung
Sie können Gewässer oder Gewässerabschnitte als regelmäßig trockenfallend anzeigen, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend ist. Nach Eingang und entsprechender Kontrolle auf Plausibilität der Anzeige werden die Gewässer oder die Gewässerabschnitte in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen.
Gewässer, die in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen wurden, sind von den Regelungen zur Errichtung von Gewässerrandstreifen nach NWG und WHG (bitte Düngeverordnung o. ä. beachten) ausgeschlossen.
Eventuell wurde das Gewässer oder der Gewässerabschnitt, den Sie anzeigen wollen, bereits in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen. Diese Gewässer oder Gewässerabschnitte können Sie der entsprechenden interaktiven Umweltkarte des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz entnehmen. Die interaktive Umweltkarte wird monatlich aktualisiert.
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anzeige zur Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer.
- Sofern Gewässer(abschnitt) noch nicht im digitalen Gewässernetz: Beiblatt Anzeige zur Meldung von Änderungen und Ergänzungen des Gewässernetzes
Voraussetzungen
- Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt ist regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend.
- Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt ist kein Fließgewässer nach Anlage 1 Nr. 2.1 der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern (OGewV) (WRRl-Relevant)
- Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt liegt nicht in einem Karstgebiet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen Sie Ihre Anzeige bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein.
- Auf Grundlage der eingegangenen Anzeige und anhand einzelner Kriterien kontrolliert der NLWKN auf Plausibilität, ob das Gewässer oder Gewässerabschnitt trockenfallend sein könnte.
- Nach entsprechender Kontrolle auf Plausibilität nimmt der NLWKN das Gewässer oder den Gewässerabschnitt in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer auf oder lehnt die Anzeige ab.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang Ihrer Anzeige erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Eingangsbestätigung.
Die Bearbeitungsdauer Ihrer Anzeige variiert in Abhängigkeit des Aufkommens der Anzeigen zwischen einigen Wochen und wenigen Monaten.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am 20.06.2022
Stichwörter
Gewässerabschnitt, Randstreifen, Trockenfallend, NLWKN, Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer, Gewässer, Niedersachsen, Trockenfallende Gewässer, Eintragung, Verzeichnis, Gewässernetz, Gewässerrandstreifen, Anzeige