Förderung der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten beantragen
Wenn Sie eine Maßnahme in der Metropolregion Bremen-Oldenburg planen, die Prozesse regionaler Kooperationen strukturell und nachhaltig weiterentwickelt oder initiiert, können Sie Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Kooperationsraum der Metropolregion HB-OL beantragen.
Beschreibung
Die Förderung hat zum Zweck die Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes der Metropolregion zu verbessern. Dazu kann Ihre Maßnahme gefördert werden, soweit sie einen engen Bezug zu den im Staatsvertrag genannten Zielen und zu den Zielen des jeweils aktuellen Handlungsrahmens der Metropolregion Bremen-Oldenburg aufweist und den Prozess regionaler Kooperationen strukturell und nachhaltig weiterentwickelt und intensiviert.
Ihre Maßnahme bzw. Projekt ist förderfähig soweit ihr Vorhaben
- die Vernetzung und Interaktion von kommunalen Gebietskörperschaften, der Länder Niedersachsen und Bremen sowie von Wirtschaft, Wissenschaft und anderen initiiert und weiterentwickelt,
- die Profilierung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion als nationale und europäische Wirtschafts- und Wissenschaftsregion verstärken,
- die Lebensqualität in der Region fördert und die Umsetzung von regional bedeutsamen Aufgaben nachhaltig unterstützt
Die Förderung gemeinsamer Maßnahmen zwischen Bremen und Niedersachsen wird besonders bevorzugt.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung (maximal 75% der zuwendungsfähigen Kosten) gewährt. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen.
Der Förderfonds kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
Zuständigkeit
Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Standort Oldenburg
Ansprechpartner
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0441 799-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Kosten und Finanzierungsplan
- Ggf. eine zusätzliche Projektbeschreibung, sofern das Textfeld des Antrags nicht ausreichend ist
- Schriftliche Kooperationszusagen (Letter of Intent)
Voraussetzungen
- Ihr Projekt ist förderfähig, wenn es zu den Maßnahmen gehört, die
- die Vernetzung und Interaktion relevanter Bereiche initiieren und weiterentwickeln
- die Profilierung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion als nationale und europäische Wirtschafts- und Wissenschaftsregion verstärken,
- die Lebensqualität in der Region fördern sowie
- die Umsetzung von regional bedeutsamen Aufgaben nachhaltig unterstützen
- Ihr Projekt muss die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer beachten
- Ihr Projekt muss die Chancengleichheit (z.B. Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf) beachten
- Als Empfänger der Förderleistung müssen Sie
- Vereinsmitglied der MR HBOL oder
- kommunale Gebietskörperschaft und Zweckverband im Gebiet der MR HB OL oder
- ein rechtlich verbindlicher Zusammenschluss mit überwiegend kommunaler sein
- Als Zuwendungsempfänger müssen Sie mindestens einen Eigenanteil von fünf Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen. Dieser kann auch durch eigenes Personal geleistet werden
- Sie haben als Zuwendungsempfänger vorrangig alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen Die Zuwendung darf nicht zu einer Kürzung möglicher Zuwendungen von anderer Seite führen
- Zuwendungsfähig sind Sach, Personal- und Investitionsausgaben
- Zuwendungsfähige Personalausgaben – für zusätzliches Personal – werden nur bis zur Höhe der Durchschnittssätze, die das Land Niedersachsen bei der Veranschlagung von Personalausgaben im Haushaltsplan zugrunde legt, anerkannt
- Für die Abrechnung von Dienstreisen gelten die für die Landesbediensteten bestehenden Vorschriften
- Für alle Projekte werden Ausgaben für die Durchführung von Veranstaltungen (Tagungen, Kongressen, Seminaren, Workshops usw.) wie Bewirtung, Veranstaltungsraum, Technik, Honorare und Aufwandsentschädigungen für externe Fachreferentinnen/Fachreferenten in angemessener Höhe als zuwendungsfähig anerkannt
- Für eine Förderung müssen Sie mindestens 50 Prozent der Punkte nach dem Scoring Modell (siehe Anlage der Richtlinie) erreichen
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist für erworbene oder hergestellte Gegenstände von 5 Jahren beachten
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V. RdErl. d. MB v. 9.1.2023 – 102-46105/5 – VORIS 23100
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Fortführung des Förderfonds in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V. Zuwendungen für Projekte im Gebiet des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V. (MR HB-OL)
- Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk) zu § 44 LHO
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Eine Förderung von Projekten in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.
- Sie sind Vereinsmitglied der Metropolregion Bremen-Oldenburg (MR HB OL), kommunale Gebietskörperschaft bzw. Zweckverband im Gebiet der MR HB OL oder ein rechtlich verbindlicher Zusammenschluss mit überwiegend kommunaler Beteiligung.
- Sie prüfen, ob Sie den Eigenanteil von mindestens 5% der Gesamtsumme des Projekts aufbringen können.
- Sie prüfen, ob Sie die projektbezogenen Voraussetzungen gemäß Punkt 2.2.1 und 2.2.2 der Richtlinie erfüllen.
- Sie geben an, inwiefern sie einen Beitrag zur
- Zukunftsfähigkeit der Metropolregion
- Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion
- Stärkung der regionalen Kooperation
- strategischen Ausrichtung der Metropolregion leisten.
- Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit.
- Gegebenenfalls müssen Angaben aus dem Antrag geklärt werden.
- Die Bewilligungsbehörde prüft die Voraussetzung und die Förderwürdigkeit des Antrags und fällt eine endgültige Entscheidung über Art und Umfang der Zuwendung im Einvernehmen mit den Beschlüssen des Vereinsvorstandes und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
- Wird der Antrag genehmigt, wird ein Förderungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde versendet.
- Nach Rechtskraft der Bewilligung kann die bewilligte Förderung durch einen Mittelabruf abgefordert werden
Fristen
Die Anträge sind in der Regel bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres einzureichen. Es können jedoch auch weitere Antragsstichtage durch die Bewilligungsstelle zugelassen werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren für die Antragstellung an.: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Infrastrukturelle Maßnahmen können nur in Ausnahmefällen, die von besonderer Bedeutung für die Interessen der Metropolregion sind, und in sehr begrenztem Umfang (z.B. Zuschuss zu den Planungskosten) gefördert werden
- Besonders bevorzugt gefördert werden gemeinsame Maßnahmen von Bremen und Niedersachsen.
- Bei falschen oder unvollständigen Angaben, beziehungsweise Nichtmeldung von Änderungen bezüglich der Antragstellung sowie bei Nichteinreichen des Verwendungsnachweises innerhalb der vorgegebenen Frist oder bei falschem Gebrauch der Zuwendungen kann es zu einer Rückforderung der Zuwendung durch die Bewilligungsbehörde kommen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) am 20.06.2024
Stichwörter
Entwicklung Bremen-Oldenburg, Förderung Regionalbewusstsein, Gemeinsamer Kooperationsraum, Förderung Struktur, Förderung Wettbewerbsfähigkeit, Zuwendung Metropolregion, Förderfonds, Förderung Metropolregion Bremen-Oldenburg, Stärkung der Metropolregion, Stärkung Metropolregion Bremen-Oldenburg, Förderung Nachhaltigkeit, Metropolregion Nordwest