Berufliches Gymnasium Aufnahme

    An einem beruflichen Gymnasium anmelden

    Wenn Sie die allgemeine Hochschulreife/Abitur mit einer berufsbezogenen Schwerpunktsetzung erwerben möchten, können Sie die Aufnahmen an einem Beruflichen Gymnasium beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Aufnahmen an einem Beruflichen Gymnasium beantragen. Das Berufliche Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und befindet sich an einer berufsbildenden Schule (BBS). An den beruflichen Gymnasien kann die allgemeine Hochschulreife mit einem berufsorientierten Schwerpunkt in den Fachrichtungen Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales erworben werden. Diese Fachrichtungen und Schwerpunkte untergliedern sich wie folgt:

    • Fachrichtung Wirtschaft,
    • Technik mit den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik, Mechatronik, Informationstechnik und Gestaltungs- und Medientechnik
    • Gesundheit und Soziales mit den Schwerpunkten Agrarwirtschaft, Ökotrophologie, Gesundheit-Pflege und Sozialpädagogik.

    Die gymnasiale Oberstufe am Beruflichen Gymnasium gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und eine zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).

    Zuständigkeit

    Die Schule, an der die Anmeldung erfolgen soll

    Ansprechpartner

    Für Stuhr wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • beglaubigte Zeugniskopien
    • Identitätsnachweis
    • von der Schule bereitgestellte Anmeldeformulare in ausgefüllter Form

    Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Anmeldeformulare werden Ihnen von der jeweiligen Schule bereitgestellt.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Erweiterten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Bildungsstand haben.

    Eine Aufnahme in die Qualifizierungsphase ohne Besuch der Einführungsphase ist nur dann möglich, wenn sie in einer berufsbildenden Schule der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife erworben und im Sekundarbereich l ab dem 6. Schuljahrgang durchgehend eine zweite Fremdsprache erlernt haben

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag bei der jeweiligen Schule mit einem Beruflichen Gymnasium ein. Die Bewerbungszeiträume liegen in der Regel im Februar. Die Schule prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.

    Fristen

    Fristen und Anmeldetermine werden von den jeweiligen Schulen für die einzelnen Schulformen gesetzt.

    Eine Aufnahme wird vor Beginn des Schuljahres mitgeteilt.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2023 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fachrichtung, Gestaltung, Berufsgymnasium, Sozialpädagogik, Agrarwirtschaft, Ökotrophologie, Wirtschaft, Gesundheit, Bautechnik, Fachabitur, Mechatronik, Berufliches Gymnasium, Pflege, Oberstufenzentrum, Medientechnik, Berufliche Schulen, Elektrotechnik, Soziales

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)