Beförderungsentgelte und -bedingungen Genehmigung

    Beförderungsentgelte und -bedingungen Genehmigung

    Die Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr muss beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung beantragt werden.

    Beschreibung

    Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, im Schienenpersonennahverkehr Tarife aufzustellen. Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, ohne deren vorherige Genehmigung die Eisenbahnverkehrsdienste nicht erbracht werden dürfen. Tarife müssen die Entgelte oder alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten. Tarife müssen gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden.

    Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Verkehrs- und Tarifverbünde mit Sitz in Niedersachsen stellen einen Tarifantrag für die Beförderungsbedingungen oder deren Änderung beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, über den binnen 6 Wochen befunden wird.

    Zuständigkeit

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Referat 44 Schiene, Öffentlicher Personennahverkehr

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Markthalle

    S-Bahn: Linie 5 oder 6 vom Flughafen Langenh Richtung Hbhf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-0

    E-Mail: poststelle@mw.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2010 (von: Torsten Rabis)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag mit den Beförderungsbedingungen bzw. deren Änderung.

    Voraussetzungen

    Das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. der Verkehrs- oder Tarifverbund muss seinen Sitz in Niedersachsen haben. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht in Niedersachsen.

    Verfahrensablauf

    Es wird ein formloser Antrag auf Genehmigung der Beförderungsbedingungen bzw. auf Genehmigung der Änderung der Beförderungsbedingungen eingereicht. Sofern hierbei von den Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung oder von Vereinbarungen oder Auferlegungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in der jeweils geltenden Fassung abgewichen werden soll, ist darauf besonders hinzuweisen. Der Antrag wird nun daraufhin geprüft, ob der Tarif einen nach Artikel 3 Absatz 2 oder 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 festgesetzten Höchsttarif übersteigt und die Beförderungsbedingungen mit dem geltenden Recht in Einklang steht.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 6 Wochen

    Kosten

    In Abhängigkeit des Verwaltungsaufwandes.: Gebühr ab 50.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn dem Antragsteller nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang seines Antrages eine vom Antrag abweichende Entscheidung der Genehmigungsbehörde zugeht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. am 02.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2023 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)