Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Elbmarsch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08.00 – 12.30 Uhr Di: 08:00 – 12-30 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08.00 – 12.30 Uhr 14:00 – 18:30 Uhr Fr: 08:00 – 12:30 Uhr sowie nach Terminabsprache
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzung
Verfahrensablauf
Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:
- Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
- Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.
Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Kosten
Die Gebühren fallen unterschiedlich aus.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Text erstellt in Zusammenarbeit mit Pilotkommune. am 17.08.2022
Stichwörter
Friedhof, Grabstelle, Todesfall, Tod, Bestattung, Grab