Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Elbmarsch

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbuferstraße 98

    21436 Marschacht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08.00 – 12.30 Uhr Di: 08:00 – 12-30 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08.00 – 12.30 Uhr 14:00 – 18:30 Uhr Fr: 08:00 – 12:30 Uhr sowie nach Terminabsprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4176 9099

    Fax: +49 4176 9099-44

    E-Mail: poststelle@sg-elbmarsch.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2021 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Elbmarsch)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Verfahrensablauf

    Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

    • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
    • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.

    Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Kosten

    Die Gebühren fallen unterschiedlich aus. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Text erstellt in Zusammenarbeit mit Pilotkommune. am 17.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Friedhof, Grabstelle, Todesfall, Tod, Bestattung, Grab

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)