Lehrrettungswachen zur Ausbildung von Notfallsanitäter / Notfallsanitäterinnen beantragen

    Wenn Sie Träger einer Rettungswache sind und Schülerinnen und Schüler während ihrer praktischen Ausbildungszeit zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter ausbilden möchten, können Sie einen Antrag zur Genehmigung als Lehrrettungswache stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Träger einer Rettungswache sind und Schülerinnen und Schüler während ihrer praktischen Ausbildungszeit zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter ausbilden möchten, können Sie einen Antrag zur Genehmigung als Lehrrettungswache stellen.

    zuständige Stelle

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
    Dezernat 4 – Berufliche Bildung
    Adresse:
    Mailänder Straße 2
    30539 Hannover
    Postanschrift:
    Postfach 11 01 22
    30856 Laatzen

    Telefon Servicestelle: 0511 - 106-6000
    Email Servicestelle: Service@rlsb-h.niedersachsen.de

    Zuständigkeit

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung

    erforderliche Unterlagen

    Für den formlosen Antrag auf Genehmigung einer Rettungswache sind folgende Angaben und Nachweise erforderlich:

    Kopie des Schreibens zur Beauftragung des örtlichen Rettungsdienstes

    • Raumplan der Rettungswache
    • Qualifikationsnachweise der Praxisanleitenden Personen
    • Auflistung der Ausstattung
    • Praxiscurriculum

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Kann per Mail eingereicht werden, sofern Unterschrift ersichtlich.

    Voraussetzungen

    Eine Genehmigung Ihrer Rettungswache zur Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern erhalten Sie, wenn Sie

    1. die Durchführung der praktischen Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sicherstellen und
    2. einen Kooperationsvereinbarung mit einer staatlich anerkannten Schule eingegangen sind.

    Die Genehmigung als Lehrrettungswache erhalten Sie, wenn Sie über die o.g. Voraussetzungen hinaus folgende Anforderungen nach den Ergänzenden Bestimmungen zur Niedersächsischen Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO) sowie zur Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz erfüllen:

    • Sie sind mit der Wahrnehmung der Aufgaben des örtlichen Rettungsdienstes beauftragt worden,
    • Sie sind personell in der Lage, dem Ausbildungsauftrag nachzukommen (Praxisanleitung, Betreuung der Auszubildenden),
    • Sie sind mit der Anzahl der Einsätze in der Lage, die Ausbildung nach NotSan-APrV durchzuführen,
    • Sie verfügen über Räumlichkeiten und eine Ausstattung, die zur Ausbildung erforderlich ist und
    • Sie verfügen über ausreichend aktuelle Literatur sowie Ausbildungsmaterialien.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei einer Ablehnung der beantragten Genehmigung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

    Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag für die Genehmigung einer Lehrrettungswache erfolgt anhand des Antragsformulars „Genehmigung einer Lehrrettungswache“. Dieser Antrag ist per Mail oder auf dem Postweg beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover einzureichen. Bei Bedarf kann vor Antragsstellung ein Beratungsgespräch stattfinden.

    Der Antrag wird mit Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen geprüft.

    Wenn Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert.

    Falls erforderlich findet eine Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort statt.

    Ihnen wird nach Prüfung ein Bescheid zugesendet.

    Fristen

    Die Genehmigung gilt dauerhaft. Jedoch sind Änderungen der Anerkennungsvoraussetzungen oder die Beendigung der Ausbildung in der Einrichtung unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

    Die Genehmigung muss vorliegen bevor die ersten Schülerinnen und Schüler in der Einrichtung eingesetzt werden

    Kosten

    Kosten sind fix nach Allgo Kostentarifnummer 48.10.3 der Anlage 1 zu § 1: Abgabe 55.0 EUR

    Kosten sind fix nach Allgo Kostentarifnummer 48.10.3 der Anlage 1 zu § 1: Abgabe 55.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 02.01.2023 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gesundheitsfachberufe, Notfallsanitäter, Andere als ärztliche Heilberufe, Notfallsanitäterausbildung, LRW, Nichtärztliche Heilberufe, Praktische Ausbildung NotfallsanitäterIn, Lehrrettungswache, Praktische Tätigkeit, Rettungswache NotSan, Notfallsanitäterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)