Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt bei Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe oder erheblicher öffentlicher Interessen?
Beschreibung
Sie streben einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in Deutschland an, beispielsweise zur vorübergehenden Betreuung eines schwer kranken Familienangehörigen, zur Vornahme einer drin-gend gebotenen ärztlichen Behandlung oder des Abschlusses einer Berufsausbildung. Sie halten sich in Deutschland auf und sind nicht ausreisepflichtig.
Dann kann Ihnen durch die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen Ihre vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.
Ihnen gegenüber kann eine Wohnsitzauflage erlassen werden.
Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.
Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Ausländerbehörde
Ansprechpartner
32.111 - Allgemeines Ausländerrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Termine nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: abh@landkreis-helmstedt.de oder online unter www.landkreis-helmstedt.de/online-terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Evers
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe J-Z
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1112
E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de
Frau Dammann
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe J-Z
E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1111
Frau Wolter
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe A-I
E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1114
Frau Dimmler
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe A-I
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1113
E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Foto
- Nachweise der Identität, wenn vorhanden z. B. Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde; Staatsangehörigkeitsausweis
- Ggf. Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
Formulare
Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Hinweise für Helmstedt: Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
Die auszufüllenden Anträge finden Sie unter "Links". Das Laden der Anträge kann ggf. etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Die auszufüllenden Anträge finden Sie unter "Links". Das Laden der Anträge kann ggf. etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
- Vorliegen eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Nicht vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer
- Dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen müssen die vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern
- Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen (kein Ausweisungsinteresse, keine Einreise- und Aufenthaltsverbot)
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 AufenthG
§ 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG
§ 12 AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
§ 44 AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 45 AufenthV
§ 53 AufenthV
§ 1 AsylbLG
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Hinweise für Helmstedt: Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig erhoben werden.
Nähere Informationen können Sie Ihrem Ablehnungsbescheid entnehmen.
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig erhoben werden.
Nähere Informationen können Sie Ihrem Ablehnungsbescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Ihre Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
- Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
- Während Ihres Termins werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Die Aufenthaltserlaubnis hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Fristen
Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:
- längstens 6 Monate, wenn Sie sich noch nicht seit mindestens 18 Monaten (ununterbrochen) rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben
- bis zu drei Jahren, wenn Sie sich bereits länger als 18 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben.
Bearbeitungsdauer
Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Kosten
Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro
Bei Minderjährigen: 50 Euro
Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen
Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen: Gebühr 100.0 EUR
Bei Minderjährigen: Gebühr 50.0 EUR
Hinweise für Niedersachsen: Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen: Gebühr 100.0 EUR
Bei Minderjährigen: Gebühr 50.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Helmstedt: Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
Die Zahlung der Gebühren ist nur mit EC-/Kreditkarte möglich.
Die Zahlung der Gebühren ist nur mit EC-/Kreditkarte möglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Datenschutzerklärung Aufenthaltsangelegenheiten
- Online-Terminvergabe
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltstitel für ein Kind, Erstantrag / Verlängerungsantrag
- Antrag auf Ausstellung/ Verlängerung/ Ergänzung/ Berichtigung/ Erweiterung eines internationalen Reiseausweises / Reisedokumentes / Staatenlosenpasses
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 26.10.2021
Stichwörter
persönliche Gründe Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden Aufenthalt, humanitäre Grünge Aufenthaltserlaubnis, Aufenthalt, vorübergehender