Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen
Wenn Sie Rinder, Schafe und/oder Ziegen halten und bei Ihren Tieren oder bei einem Teil Ihrer Tiere der Erreger des Q-Fiebers mittels PCR festgestellt wurde, können Sie den Impfstoff zur Bekämpfung dieser Seuche von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse finanziert bekommen.
Beschreibung
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse beschafft den Impfstoff gegen Q-Fieber, wenn bei Ihren Rinder, Schafen oder Ziegen der Erreger des Q-Fiebers, Coxiella burnetii durch eine positive PCR-Untersuchung festgestellt wurde. Sie können dann über die zuständige kommunale Veterinärbehörde einen Antrag auf die Kostenübernahme stellen. Von dort aus wird der Antrag an die Tierseuchenkasse geschickt, die innerhalb weniger Tage über die Beschaffung des Impfstoffs entscheidet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen
Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Ansprechpartner
Veterinäramt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. Dubbels
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Sittensen, Zeven und Fintel sowie Einheitsgemeinde Scheeßel
E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de
Telefon Festnetz: 04261 983-2360
Fax: 04261 983-2399
Frau Dr. Jungnitz
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Geestequelle, Selsingen, Stadt Bremervörde, sowie die Einheitsgemeinde Gnarrenburg
E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de
Telefon Festnetz: 04261 983-2370
Fax: 04261 983-2398
Herr Dr. Wendt
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Tarmstedt, Sottrum, Bothel und Stadt Rotenburg und Visselhövede
Telefon Festnetz: 04261 983-2372
E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de
Fax: 04261 983-2398
erforderliche Unterlagen
Positives Q-Fieber PCR-Ergebnis eines staatlichen Untersuchungsinstituts
Voraussetzungen
Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem muss die Infektion Ihres Rinder-, Schaf- oder Ziegenbestandes mit dem Erreger des Q-Fiebers (Coxiella burnetii) in einem staatlichen Untersuchungsinstitut mittels PCR nachgewiesen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf die Kostenübernahme für den Q-Fieber-Impfstoff können Sie nur über die für den Ort Ihrer Tierhaltung zuständigen kommunale Veterinärbehörde stellen.
- Dort erhalten Sie das entsprechende Formular.
- Die kommunale Veterinärbehörde nimmt zu dem Antrag Stellung und sendet ihn an die Niedersächsische Tierseuchenkasse.
- Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
- Der Impfstoff wird von der Tierseuchenkasse beim Hersteller bestellt und von dort direkt an die Praxis Ihres Haustierarztes bzw. Ihrer Haustierärztin versandt.
- Die Bezahlung der Rechnung für den Impfstoff erfolgt durch die Tierseuchenkasse. Sie erhalten darüber einen Bescheid.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen
Einen Antrag auf die Kostenübernahme für den Q-Fieber-Impfstoff können Sie nur über die für den Ort Ihrer Tierhaltung zuständigen kommunale Veterinärbehörde stellen.
- Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse oder beim zuständigen Veterinäramt.
- Die kommunale Veterinärbehörde nimmt zu dem Antrag Stellung und sendet ihn an die Niedersächsische Tierseuchenkasse.
- Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
- Der Impfstoff wird von der Tierseuchenkasse beim Hersteller bestellt und von dort direkt an die Praxis Ihres Haustierarztes bzw. Ihrer Haustierärztin versandt.
- Die Bezahlung der Rechnung für den Impfstoff erfolgt durch die Tierseuchenkasse. Sie erhalten darüber einen Bescheid.
Einen Antrag auf die Kostenübernahme für den Q-Fieber-Impfstoff können Sie nur über die für den Ort Ihrer Tierhaltung zuständigen kommunale Veterinärbehörde stellen.
- Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse oder beim zuständigen Veterinäramt.
- Die kommunale Veterinärbehörde nimmt zu dem Antrag Stellung und sendet ihn an die Niedersächsische Tierseuchenkasse.
- Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
- Der Impfstoff wird von der Tierseuchenkasse beim Hersteller bestellt und von dort direkt an die Praxis Ihres Haustierarztes bzw. Ihrer Haustierärztin versandt.
- Die Bezahlung der Rechnung für den Impfstoff erfolgt durch die Tierseuchenkasse. Sie erhalten darüber einen Bescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
3 Werktage (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 1 Jahr.)
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsische Tierseuchenkasse am 01.09.2021
Stichwörter
Tierzahlmeldung, Q-Fieber, Rinder, Tierseuche, Schafe, Beiträge, Impfungen, Beitrag, Kostenübernahme, Ziegen, Tierseuchen
Metainformation
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- Ursprungsportal: Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen in Rotenburg (Wümme)
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