Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.
Beschreibung
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Online-Dienst
Anzeige zur Erteilung der Erlaubnis zur/zum Waffenherstellung/Waffenhandel §21 Waffengesetz oder Stellvertretererlaubnis §21a Waffengesetz
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Landkreise, kreisfreien Städte, große selbständigen Städte und selbstständige Gemeinden
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Wolters
erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Formulare
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
Diese Dienstleistung können Sie online beantragen. Unter diesem Link finden Sie das passende Formular dazu.
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Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
In Niedersachsen ist ein Vorverfahren durch § 80 Nds. Justizgesetz nicht vorgesehen. Daher kein Widerspruch zulässig. Vielmehr ist direkt verwaltungsgerichtliche Klage zu er-heben.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis oder dessen zur Vertretung Berechtigten bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Behörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.
Kosten
Hinweise für Niedersachsen: Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
Die Gebührenregelung für Niedersächsen ist in Vorbereitung (AllGO-Änderung).
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Online-Anträge der WaffenbehördeDienstleistungen der Waffenbehörde können Sie auch online beantragen. Wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Dienst.
- Online-Anträge der WaffenbehördeDienstleistungen der Waffenbehörde können Sie auch online beantragen. Wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Dienst.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 02.09.2021