Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Zulassung
Wenn Sie eine Besamungsstation und/oder eine Embryo-Entnahmeeinheit betreiben möchten, die am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen soll (EU-Zulassung), benötigen Sie dafür vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung.
Beschreibung
Wenn Sie eine EU-zugelassene Besamungsstation, eine Embryo-Entnahmeeinheit/Erzeugereinheit und/oder ein Samendepot betreiben möchten, benötigen Sie dafür vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung. Sie können diese beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beantragen.
Eine Besamungsstation ist ein Zuchtmaterialbetrieb zur Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen für die künstliche Besamung.
Eine Embryo-Entnahmeeinheit ist ein Zuchtmaterialbetrieb zur Entnahme, Aufbereitung, Lagerung sowie Abgabe von Eizellen und Embryonen.
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Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Zulassung
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- Überweisung
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 31.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dezernat 31 - Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
erforderliche Unterlagen
- Grundriss (zumindest Skizze) der Betriebsstätte(n) mit Legende (Bezeichnung der Räumlichkeiten)
- Kopie des Vertrages mit dem für die Einrichtung verantwortlichen Tierarzt/Tierärztin
- Antrag auf Zulassung einer Besamungsstation
- Antrag auf Zulassung einer Embryotransferstation
- Kopie der Nachweise zur Sachkenntnis der fachlich verantwortlichen Personen
Voraussetzungen
Sie erhalten die Erlaubnis, wenn
- eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Besamungsstation oder die Embryo-Entnahmeeinheit tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder einen vertraglich an die Besamungsstation oder an die Embryo-Entnahmeeinheit gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
- das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
- die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen oder von Eizellen und Embryonen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
- bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.
Rechtsgrundlage(n)
- Zulassung Besamungsstation Schweine: Anhang A der Richtlinie 90/429/EWG
- Zulassung Besamungsstation Schafe, Ziegen und Einhufer: Anhang D Kapitel I Teil I Nummer 1 der Richtlinie 92/65/EWG
- Zulassung Besamungsstation Rinder: Anhang A Kapitel I Nr. 1 der Richtlinie 88/407/EWG
- Ab dem 21.04.2021 gilt folgende Rechtsgrundlage: Delegierte Verordnung (EU) 2020/686
Verfahrensablauf
Wenn alle einzureichenden Unterlagen im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) vorliegen, werden diese auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Im Anschluss erfolgt eine Betriebskontrolle durch die Veterinärmediziner des LAVES in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter. Sollten dabei keine Beanstandungen festgestellt werden, erhalten Sie im Anschluss die Genehmigung zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit.
Fristen
Sie benötigen die EU-Zulassung/Genehmigung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Gebühr ab 35.0 EUR bis 500.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 10.12.2020
Stichwörter
Besamungsstation, Embryo-Erzeugungseinheit, Besamung, Embryo, Embryo-Entnahme, Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten