Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Sie dürfen Pflanzenschutzmittel nur anwenden, beraten oder Pflanzenschutzmittel innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn Sie einen Sachkundenachweis besitzen.
Beschreibung
Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel anwenden, beraten, oder Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.
zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover
Voraussetzungen
Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.
Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.
Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.
Fristen
Liegen zwischen der Beendigung einer anerkannten Berufsausbildung oder einer Sachkundeprüfung und dem Antragsdatum mehr als 3 Jahre, muss dem Antrag zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden, die nicht älter als 3 Monate ist.
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Liegen zwischen der Beendigung einer anerkannten Berufsausbildung oder einer Sachkundeprüfung und dem Antragsdatum mehr als 3 Jahre, muss dem Antrag zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden, die nicht älter als 3 Monate ist.
Kosten
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei Online-Antrag: Gebühr 40.0 EUR
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei schriftlichem Antrag (Formblatt): Gebühr 50.0 EUR
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei Online-Antrag: Gebühr 40.0 EUR
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei schriftlichem Antrag (Formblatt): Gebühr 50.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Niedersachsen: Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020
Stichwörter
Pflanzenschutzmittel, Pestizid, Biozid