Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.
Beschreibung
Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Online-Dienst
Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Wenden Sie sich bitte an ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt.
Zuständigkeit
Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Wenden Sie sich bitte an ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst 10 Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
- die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
- die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
- Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.
Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.
Voraussetzungen
Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.
Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.
Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.
Kosten
Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.
Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Die Kosten für die Anerkennung einer Prüfung oder einer Ausbildung als gleichwertig oder geeignet richten sich nach dem Zeitaufwand.
Mindestens betragen Sie 150 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Niedersachsen: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020
Stichwörter
Kakerlaken, Küchenschaben, Gesundheitsschädlinge, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung, Hygieneschädlinge