Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für gemeinnützige Einrichtungen und soziale Dienste beantragen
Wenn Sie eine Gemeinnützige Einrichtung betreiben oder für einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Fahrzeuge einer gemeinnützigen Einrichtung oder eines sozialen Dienstes können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der gemeinnützigen Einrichtung beziehungsweise des sozialen Dienstes.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Hinweise für Delmenhorst: Ausnahmegenehmigung: Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung/Sozialer Dienst
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Beschreibung
Im Bereich der allgemeinen Verkehrsangelegenheiten werden vielseitige Angelegenheiten der Verkehrsregelung und -überwachung bearbeitet. Darunter fallen die Festsetzung von Fahrtenbuchauflagen nach Verkehrsverstößen genauso wie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, den Handwerkerparkausweis, verschiedener Einzelausnahmen für parkende und fahrende Fahrzeuge. Auch der Verkehr von Sonderfahrzeugen (Großraum-/Schwertransporte) wird in diesem Bereich bearbeitet. Genauso wie die Überwachung, Anordnung oder Erlaubniserteilung von Baustellen, Sondernutzungen oder Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Rechtsbehelf
Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020
Stichwörter
Allgemeiner Sozialer Dienst, Parkausweis, Parkschein, Straßenverkehr, parken, Gemeinnützige Einrichtung, Ausnahmegenehmigung, Parkberechtigung, Sozialdienst