Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einer Beschäftigung in Deutschland anerkennen zu lassen.
Beschreibung
Haben Sie vor, Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation oder Ihren ausländischen Hochschulabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen? Dann können Sie sich in Deutschland qualifizieren, um Ihre fehlenden theoretischen und praktischen Kenntnisse zu erwerben. Diese Qualifizierung ist auch im Zuge einer Beschäftigung in Deutschland möglich.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit der Qualifizierung im Rahmen einer Beschäftigung erhalten, wenn sie sich dazu verpflichten, den Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit oder die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis zu stellen. Sie müssen das Anerkennungsverfahren in Deutschland aktiv mitgestalten und ein konkretes Arbeitsangebot oder einen Arbeitsvertrag vorweisen.
Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrer Beschäftigung zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie unter anderem, ob die Beschäftigung nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen erfolgt als die Beschäftigung vergleichbarer inländischer Beschäftigter. Sie prüft,
- ob in einem nicht-reglementierten Beruf eine qualifizierte Beschäftigung erforderlich ist oder
- ob in einem reglementierten Beruf eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist und hier eine nicht-qualifizierte Beschäftigung ausgeübt werden soll.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) muss Ihnen bestätigen, dass Sie über eine der folgenden ausländischen Berufsqualifikationen verfügen:
- mindestens zwei-jährige Ausbildung oder
- Hochschulabschluss, der in dem jeweiligen Staat anerkannt ist
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung ist befristet. Sie wird für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA), höchstens jedoch für ein Jahr erteilt.
Online-Dienst
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
32.111 - Allgemeines Ausländerrecht
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Allgemeine Sprechzeiten: Termine nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: abh@landkreis-helmstedt.de oder online unter www.landkreis-helmstedt.de/online-terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Evers
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe J-Z
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1112
E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de
Frau Dammann
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe J-Z
E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1111
Frau Wolter
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe A-I
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1114
E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de
Frau Dimmler
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe A-I
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1113
E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de
Formulare
Hinweise für Helmstedt: Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Den auszufüllenden Antrag finden Sie unter "Links". Das Laden des Antrags kann ggf. etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Hinweise für Helmstedt: Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Den auszufüllenden Antrag finden Sie unter "Links". Das Laden des Antrags kann ggf. etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Antragsfrist: 8 Wochen (Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragen.)
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Kosten
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: 100,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hinweise für Helmstedt: Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
Die Zahlung der Gebühren ist nur mit EC-/Kreditkarte möglich.
Sofern Sie keine oder nur geringe Deutschkenntnisse besitzen, nehmen Sie den vereinbarten Termin bitte mit einem Dolmetscher wahr.
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Die Zahlung der Gebühren ist nur mit EC-/Kreditkarte möglich.
Sofern Sie keine oder nur geringe Deutschkenntnisse besitzen, nehmen Sie den vereinbarten Termin bitte mit einem Dolmetscher wahr.
Weitere Informationen
- Informationen zum Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
Hinweise für Helmstedt: Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
Hinweise für Helmstedt: Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 11.09.2020
Stichwörter
Beschäftigung, Anerkennungspartnerschaft, Einreise, Zustimmung, Arbeitsplatzangebot, Anerkennungsverfahren, Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, Aufenthaltserlaubnis, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Sprachkenntnisse, Ausländische Berufsqualifikationen, Bundesagentur für Arbeit, Einwanderung