Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung
Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung
Beschreibung
Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.
Ansprechpartner
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.05.2020
Stichwörter
Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung