Internationalen Leichenpass beantragen
Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Beschreibung
Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
Hinweise für Region Hannover: Internationalen Leichenpass beantragen
Sofern die Person in der Region Hannover verstorben ist oder hier beigesetzt wurde, ist die untere Gesundheitsbehörde, hier der Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover, zuständig für die Ausstellung eines Leichenpasses.
Der Antrag hierfür kann von den Angehörigen des Verstorbenen als auch von einem beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Die Antragstellung kann online erfolgen oder auch vor Ort.
Sie können die Ausstellung des Leichenpasses auch online beantragen.
Sofern die Person in der Region Hannover verstorben ist oder hier beigesetzt wurde, ist die untere Gesundheitsbehörde, hier der Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover, zuständig für die Ausstellung eines Leichenpasses.
Der Antrag hierfür kann von den Angehörigen des Verstorbenen als auch von einem beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Die Antragstellung kann online erfolgen oder auch vor Ort.
Sie können die Ausstellung des Leichenpasses auch online beantragen.
Online-Dienste
53.01 - Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Internationalen Leichenpass beantragen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Region Hannover: Internationalen Leichenpass beantragen
Die Zuständigkeit liegt bei dem Gesundheitsamt der Region Hannover.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Gesundheitsamt der Region Hannover.
Ansprechpartner
53.02 - Amtsärztliche Untersuchung (Leichenwesen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis: Bis auf Weiteres erfolgt die Ausstellung internationaler Leichenpässe von 8.00 bis 12.00 Uhr. Vielen Dank für Ihr Verständnis
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61642505
Telefon Festnetz: 0511 61643600
E-Mail: Leichenwesen@region-hannover.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher formloser Antrag
- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht
- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts
- Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage
Verfahrensablauf
Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.
Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Gebühr 40.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Weitere Informationen
Hinweise für Region Hannover: Internationalen Leichenpass beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.04.2022
Stichwörter
Bestattungsunternehmen, Leichenpass Ausstellung, Grenzübergang, Transport, Landesgrenze, Überführung, international, Leichenpass, Ausstellung, Leiche