Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Anmeldung erstmalig

    Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden

    Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.

    Beschreibung

    Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 gelten bundesweit verbindliche Regelungen für die Ausübung der Prostitution. Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. 

    Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen.

    Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bundesweit gültig.

    Personen zwischen 18 und 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Für Personen, die älter als 21 Jahre sind, gilt: Die Anmeldung ist nach zwei Jahren, zu erneuern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Prostitution)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61622951

    E-Mail: sexarbeit@region-hannover.de

    Formulare

    Anzeige einer Prostitutionstätigkeit nach § 3 ProstSchG

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Voraussetzungen

    • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
    • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
    • Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
    • 2 Passfotos

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • In Niedersachsen erfolgt die gebührenfreie gesundheitliche Beratung bei den unteren Gesundheitsbehörden bzw. Gesundheitsämtern. Hier sollte ein Beratungstermin vereinbart werden.
    • Für die nachfolgende Anmeldung der Tätigkeit bei der Ordnungsbehörde des Landkreises oder kreisfreien Stadt sollte ebenfalls ein Termin vereinbart werden.

    Kosten

    Abgabe 15.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.

    Hinweise für Ronnenberg: Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden

    Spezielle Hinweise

    Grds. wird die Anmeldebescheinigung sofort ausgestellt. Im Einzelfall ist eine spätere Ausstellung notwendig. Diese hat innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen.
    Auf Wunsch wird zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt.

    Spezielle Hinweise

    Grds. wird die Anmeldebescheinigung sofort ausgestellt. Im Einzelfall ist eine spätere Ausstellung notwendig. Diese hat innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen.
    Auf Wunsch wird zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 25.05.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2017 (von: Erbarth, Andrea)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Betriebsanmeldung, Prostitutionsgewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)