Abwassergebühr
Beschreibung
Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Hinweise für Herzberg am Harz: Abwassergebühr (Abrechung von Trink- Abwassergebühren)
Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren).
Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
zuständige Stelle
Hinweise für Herzberg am Harz: Abwassergebühr (Abrechung von Trink- Abwassergebühren)
Die Stadtentwässerung ist seit dem 01.10.1997 ein Eigenbetrieb der Stadt Herzberg am Harz.
Jährlich werden etwa 620.000 m³ Abwasser der Kernstadt Herzberg und der Ortsteile Pöhlde, Sieber und Lonau über die Kläranlage Herzberg entsorgt.
Die rund 74.000 m³ Abwasser aus Scharzfeld werden über die Kläranlage des Abwasserverbandes Bad Lauterberg entsorgt.
Aufgabe der Stadtentwässerung ist weiterhin die Unterhaltung und der Betrieb der Kanalnetze und der Hausanschlüsse in Herzberg und den Ortsteilen (in Scharzfeld nur Regenwasserkanalnetz und Regenwasser- bzw. Schmutz-
wasser-Hausanschlüsse) sowie der Kläranlage in Herzberg.
Es ist ein Technischer Notdienst nach Dienstschluss unter der Telefon-Nr. 05521 / 918400 zu erreichen.
Kosten
Hinweise für Herzberg am Harz: Abwassergebühr (Abrechung von Trink- Abwassergebühren)
Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung berechnen sich nach der bezogenen Menge Frischwasser:
Schmutz- und Niederschlagswasser 3,46 €/m³
nur Schmutzwasser 2,94 €/m³
Bei dem erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die Abwasseranlagen wird ein einmaliger Beitrag nach der Grundstücksfläche und eine Kostenerstattung für den Hausanschluss erhoben.
Der Abwasserbeitrag beträgt je m² Beitragsfläche für:
Schmutzwasser 6,62 €
Niederschlagswasser 1,82 €
Die Aufwendungen für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse an die öffentlichen Entwässerungsanlagen werden nach Einheitssätzen abgerechnet.
Der Erstattungsanspruch beträgt je Meter für:
Schmutzwasseranschlussleitung 230,00 €
Regenwasseranschlussleitung 151,00 €
Für Zweitanschlüsse sind die tatsächlich entstehendenKosten zu erstatten.
Weitere Informationen
Hinweise für Herzberg am Harz: Abwassergebühr (Abrechung von Trink- Abwassergebühren)
- Abwasserbeseitigungssatzung für die Stadt Herzberg am Harz
- Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe in der Stadt Herzberg am Harz
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung der Stadt Herzberg am Harz - Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen - Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen
- Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht durch Kleinkläranlagen
- Website - Kläranlage-herzberg.deKläranlage der Stadt Herzberg am Harz
- Abwasserverband Bad Lauterberg
- Landkreis Göttigen Aktuelles aus dem Bereich Umwelt und Naturschutz
- Kläranlage Herzberg am Harz
- Umweltinformationen
- Abwasserbeseitigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen