Abwasserabgabe

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Abwassergebühr (Abrechung von Trink- Abwassergebühren)

    Allgemeine Informationen

    Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren).

    Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.



    zuständige Stelle

    Hinweise für Herzberg am Harz: Abwassergebühr (Abrechung von Trink- Abwassergebühren)

    Die Stadtentwässerung ist seit dem 01.10.1997 ein Eigenbetrieb der Stadt Herzberg am Harz.

    Jährlich werden etwa 620.000 m³ Abwasser der Kernstadt Herzberg und der Ortsteile Pöhlde, Sieber und Lonau über die Kläranlage Herzberg entsorgt.

    Die rund 74.000 m³ Abwasser aus Scharzfeld werden über die Kläranlage des Abwasserverbandes Bad Lauterberg entsorgt.

    Aufgabe der Stadtentwässerung ist weiterhin die Unterhaltung und der Betrieb der Kanalnetze und der Hausanschlüsse in Herzberg und den Ortsteilen (in Scharzfeld nur Regenwasserkanalnetz und Regenwasser- bzw. Schmutz-
    wasser-Hausanschlüsse) sowie der Kläranlage in Herzberg.

    Es ist ein Technischer Notdienst nach Dienstschluss unter der Telefon-Nr. 05521 / 918400 zu erreichen.

    Kosten

    Hinweise für Herzberg am Harz: Abwassergebühr (Abrechung von Trink- Abwassergebühren)

    Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung berechnen sich nach der bezogenen Menge Frischwasser:

    Schmutz- und Niederschlagswasser 3,46 €/m³
    nur Schmutzwasser 2,94 €/m³

    Bei dem erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die Abwasseranlagen wird ein einmaliger Beitrag nach der Grundstücksfläche und eine Kostenerstattung für den Hausanschluss erhoben.
    Der Abwasserbeitrag beträgt je m² Beitragsfläche für:

    Schmutzwasser 6,62 €
    Niederschlagswasser 1,82 €

    Die Aufwendungen für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse an die öffentlichen Entwässerungsanlagen werden nach Einheitssätzen abgerechnet.

    Der Erstattungsanspruch beträgt je Meter für:

    Schmutzwasseranschlussleitung 230,00 €
    Regenwasseranschlussleitung 151,00 €

    Für Zweitanschlüsse sind die tatsächlich entstehendenKosten zu erstatten.

     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2015 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)