Abwasserabgabe

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.

    Hinweise für Einbeck: Abwassergebühr

    Allgemeine Informationen

    zum Ortsrecht der Stadt Einbeck



    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2015 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)