Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen
- Vornamen und Familienname,
- Doktorgrad,
- Alter,
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeiten,
- derzeitige Anschriften und
- gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift
mitgeteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten erhoben werden sollen.
Ansprechpartner
Gemeinde Bunde - Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1251
26828 Bunde
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Friedhofsweg
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kirchring
Linie:- Bus: 620
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30- 12:00 Uhr Do. 08:30- 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Bunde
Empfänger: Gemeinde Bunde
IBAN: DE34 2855 0000 0002 0013 45
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- öffentliches innerstaatliches Interesse
- Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 10.11.2015