Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen

    • Vornamen und Familienname,
    • Doktorgrad,
    • Alter,
    • Geschlecht,
    • Staatsangehörigkeiten,
    • derzeitige Anschriften und
    • gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift

    mitgeteilt werden.

    Hinweise für Boffzen: Melderegisterauskunft

    Neues Bundesmeldegesetz

    Eine weitere Veränderung des Bundesmeldegesetzes betrifft die Auskünfte aus dem Melderegister. Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adressbuchhandels sind ab dem 01.11.2015 nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich. Die Einwilligung muss gegenüber der Auskunft verlangenden Stelle erklärt werden und den Formerfordernissen der Melderegisterauskunftsverordnung entsprechen. Sie kann auch gegenüber der Meldebehörde als eine generelle Einwilligung für einen oder beide der genannten Zwecke erklärt werden.


    Wenn Ihre Anfrage nicht für Werbung und/oder Adresshandel gedacht ist, wäre dies in der Anfrage z. B. mit folgendem Satz klarzustellen: "Diese Anfrage wird nicht für Zwecke von Werbung oder Adresshandel gestellt." Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen nur für die benannten Zwecke verwendet werden.

    Das bedeutet insbesondere, dass Daten, die für gewerbsmäßige Zwecke durch eine Melderegisterauskunft erhoben worden sind, künftig vom Datenempfänger nicht beliebig genutzt und weitergegeben werden dürfen. Die zweckwidrige Verwendung von Melderegisterauskünften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

    Sollte die Melderegisterauskunft zur gewerblichen Nutzung erforderlich sein, ist ab dem 01.11.2015 der Zweck der Anfrage anzugeben und die Auskunft darf ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.

    z. B.

    • Adressabgleich
    • Aktualisierung der Bestandsdaten
    • Forderungsmanagement


    Sicherheitsbehörden und weitere, durch andere Rechtsvorschriften zu bestimmende Behörden, erhalten rund um die Uhr länderübergreifend einen Online-Zugriff auf die Meldedaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten erhoben werden sollen.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Ohm-Str. 22

    37691 Boffzen

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 9560-0

    Fax: 05271 9560-36

    E-Mail: buergerbuero@boffzen.de

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • öffentliches innerstaatliches Interesse
      • Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 10.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English