Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Hinweise für Jever: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies jeweils im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt oder Gemeinde zu melden, in dem Sie Ihren Nebenwohnsitz nutzen. Der Nebenwohnsitz ist dort anzumelden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. Die Hauptwohnsitzgemeinde wird entsprechend in Kenntnis gesetzt. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden. Dies ist für die Stadt Jever nicht der Fall. Die Stadt Jever erhebt derzeit keine Zweitwohnungssteuer.
Online-Dienste
Online-Terminvergabe für den Bürgerservice
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Voranmeldung einer Nebenwohnung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Hinweise für Jever: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird. Sofern Sie einen Nebenwohnsitz in Jever anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen des Bereichs Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever. Vereinbaren Sie hierzu bitte hier einen Termin.
Ansprechpartner
Stadt Jever - Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kontaktperson
Herr Noack
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Hinweise für Jever: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Hinweise für Jever: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Jever: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz