Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies jeweils im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt oder Gemeinde zu melden, in dem Sie Ihren Nebenwohnsitz nutzen. Der Nebenwohnsitz ist dort anzumelden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. Die Hauptwohnsitzgemeinde wird entsprechend in Kenntnis gesetzt. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden. Dies ist für die Stadt Jever nicht der Fall. Die Stadt Jever erhebt derzeit keine Zweitwohnungssteuer.



    Online-Dienste

    Online-Terminvergabe für den Bürgerservice

    ID: L100040_474111259

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voranmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100040_483634095

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird. Sofern Sie einen Nebenwohnsitz in Jever anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen des Bereichs Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever. Vereinbaren Sie hierzu bitte hier einen Termin.

    Ansprechpartner

    Stadt Jever - Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 11

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English