Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Hinweise für Haren (Ems): Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, können Sie hier melden, es erfolgt dann eine entsprechende Anpassung im Melderegister.
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, können Sie hier melden, es erfolgt dann eine entsprechende Anpassung im Melderegister.
Online-Dienste
Abmeldung einer Nebenwohnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Abmeldung einer Nebenwohnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Hinweise für Haren (Ems): Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 8.00 - 13.00 Uhr, sowie 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 8.00 -13.00 Uhr, sowie 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Kontaktperson
Frau Lübbers
Frau Lammers
Frau Pinkernell
Frau Schomaker
Frau Telgen
Frau Snijders
Frau Fabrizius
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023
Stichwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes