Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
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Die Nebenwohnung abmelden
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Zahlungsweise
- SEPA-Lastschrift
- Paypal
- giropay
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Zuständigkeit
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Edewecht - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Marktplatz
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Marktplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Edewecht Markt
Linie:- Bus: 380 und 393
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Edewecht
Empfänger: Gemeinde Edewecht
IBAN: DE48 2802 0050 1503 5017 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG
Gemeinde Edewecht
Empfänger: Gemeinde Edewecht
IBAN: DE74 2806 1822 0011 4634 00
BIC: GENODEF1EDE
Bankinstitut: Volksbank Ammerland-Süd
Gemeindekasse Edewecht
Empfänger: Gemeindekasse Edewecht
IBAN: DE11 2805 0100 0042 4035 01
BIC: SLZODE22XXX
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fristen
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023
Stichwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes