Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

    Hinweise für Winsen (Luhe): Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Allgemeine Informationen

    Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.



    Allgemeine Informationen

    Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

    Hinweise für Winsen (Luhe): Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihre Hauptwohnung bzw. Ihre alleinige Wohnung haben.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihre Hauptwohnung bzw. Ihre alleinige Wohnung haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Winsen (Luhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag auch 14.00 – 16.00 Uhr Meldeamt Dienstag auch ab 7.00 Uhr Donnerstag auch 15.00 – 18.00 Uhr Bitte beachten Sie: Das Standesamt hat am Mittwoch geschlossen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 6570

    Fax: +49 4171 657168

    E-Mail: info@stadt-winsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2021

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Hinweise für Winsen (Luhe): Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    • Meldeschein
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldeschein
    • Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abmeldung eines Nebenwohnsitzes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024