Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Beschreibung

    Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 20

    31737 Rinteln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat: 10:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05751 403322

    Telefon Festnetz: 05751 403300

    E-Mail: buergerbuero@rinteln.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Unser Team im Bürgerbüro ist Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht Ihr Anliegen servicegerecht zu erledigen. Schnell und zuverlässig werden Ihre Anträge bearbeitet und Ihre Fragen beantwortet. Selbstverständlich ist hier auch ein vertrauliches Gespräch möglich, das Ihnen weiter hilft, wenn es beispielsweise darum geht mit anderen Dienststellen oder Behörden in Kontakt zu treten. Sind für die Bearbeitung andere Fachämter im Hause zuständig, werden Ihnen hier kompetente Gesprächspartner benannt, an die Sie sich dann vertrauensvoll wenden können.

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Fristen

    Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes, Statuswechsel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de