Hausgeburt Anzeige
Hinweise für Neu Wulmstorf: Hausgeburt Anzeige
Hinweis zum Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf
Die Standesämter der Gemeinden Seevetal und Neu Wulmstorf haben fusioniert. Als Anlaufstelle für Anfragen von Dienstleistungen verweisen wir auf das Standesamt in der Gemeinde Seevetal, wo detaillierte Informationen und die erforderlichen Unterlagen erhältlich sind. Klicken Sie hier. Der neue Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf bietet Ihnen einen verbesserten und umfassenderen Bürgerservice. Termine können sowohl für Vorsprachen in Neu Wulmstorf oder Seevetal vereinbart werden.
Hinweis zum Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf
Die Standesämter der Gemeinden Seevetal und Neu Wulmstorf haben fusioniert. Als Anlaufstelle für Anfragen von Dienstleistungen verweisen wir auf das Standesamt in der Gemeinde Seevetal, wo detaillierte Informationen und die erforderlichen Unterlagen erhältlich sind. Klicken Sie hier. Der neue Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf bietet Ihnen einen verbesserten und umfassenderen Bürgerservice. Termine können sowohl für Vorsprachen in Neu Wulmstorf oder Seevetal vereinbart werden.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
IV.I.4.1 Sachgebiet Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf kann nur mit vorheriger Terminabsprache besucht werden. Eine Terminanfrage können Sie auf der folgenden Webseite erstellen: www.seevetal.de/standesamt
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 553333
E-Mail: standesamt@seevetal.de
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport