Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 8.00 - 13.00 Uhr, sowie 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 8.00 -13.00 Uhr, sowie 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Kontaktperson
Frau Lübbers
Frau Lammers
Frau Pinkernell
Frau Schomaker
Frau Telgen
Frau Snijders
Frau Fabrizius
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
verreisen, e-Pass, Urlaub, anderer Pass, Ausweis, Ferien, Reiseausweis, Reisepaß, Identifikation