Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Einbeck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo + Die 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mi + Fr 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Kipp
Herr Natke
Herr Rother
Bürgerbüro Kreiensen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für das Bürgerbüro Kreiensen gelten folgende Öffnungszeiten: Mo 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Die 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mi 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Fr 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beitz
Frau Otte
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
verreisen, e-Pass, Urlaub, anderer Pass, Ausweis, Ferien, Reiseausweis, Reisepaß, Identifikation