Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1254

    26833 Hesel

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    26835 Hesel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kreuzung L24
      Linien:
      • Bus: 625
      • Bus: 476
      • Bus: 619
    • Haltestelle: Kreuzung B72/436
      Linien:
      • Bus: 625
      • Bus: 467
      • Bus: 460
    • Haltestelle: B436
      Linien:
      • Bus: 625
      • Bus: 460
      • Bus: 467
      • Bus: 619

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Kontakt

    Fax: 04950 39-39

    Telefon Festnetz: 04950 39-0

    E-Mail: info@hesel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inners und Sport am 02.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Reisepaß, Identifikation, verreisen, Urlaub, Ferien, Reiseausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English