Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Beschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Hinweise für Lengede: Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Service-Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Vallstedter Weg 1

    38268 Lengede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05344 89-0

    Fax: 05344 89-30

    E-Mail: info@lengede.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • aktueller Reisepass

    Hinweise für Lengede: Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand und ohne Bedeckung der Augen
    • aktueller Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand und ohne Bedeckung der Augen
    • aktueller Reisepass
    • Geburtsurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Antragsteller unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR

    Hinweise für Lengede: Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    • Gebühr:59,50 EUR
      Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    • Gebühr:70,00 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    • Gebühr:37,50 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
    • Gebühr:92,00 EUR
      Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
    • Gebühr:59,50 EUR
      Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    • Gebühr:70,00 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    • Gebühr:37,50 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
    • Gebühr:92,00 EUR
      Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengede: Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Der Verlust des Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Der Verlust des Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengede: Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Identifikation, anderer Pass, Ausweis, Urlaub, verreisen, Ferien, Reisepaß, Reisepass, Reiseausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)