Kinderreisepass Verlängerung
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Hinweise für Harburg: Kinderreisepass Verlängerung
Der Kinderreisepass kann nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden, wenn er noch nicht abgelaufen war.
Ist der Reisepass bereits abgelaufen oder ist das Kind 12 Jahre oder älter muss ein Reisepass beantragt werden.
Der Kinderreisepass kann nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden, wenn er noch nicht abgelaufen war.
Ist der Reisepass bereits abgelaufen oder ist das Kind 12 Jahre oder älter muss ein Reisepass beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Elbmarsch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08.00 – 12.30 Uhr Di: 08:00 – 12-30 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08.00 – 12.30 Uhr 14:00 – 18:30 Uhr Fr: 08:00 – 12:30 Uhr sowie nach Terminabsprache
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Hinweise für Harburg: Kinderreisepass Verlängerung
Gültigkeit: 1 Jahr
Gültigkeit: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Harburg: Kinderreisepass Verlängerung
Der verlängerte Kinderreisepass kann in der Regel gleich wieder mitgenommen werden.
Der verlängerte Kinderreisepass kann in der Regel gleich wieder mitgenommen werden.
Kosten
Gebühr 6.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012