Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist

    Beschreibung

    Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.

    Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.

    Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Abteilung 321 Ordnungswesen und Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 26

    38300 Wolfenbüttel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, letzter Einlass 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, letzter Einlass 15:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, letzter Einlass 17:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05331 840

    Fax: 05331 84366

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2017 (von: Webservice, Landkreis Wolfenbüttel)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Wolfenbüttel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wolfenbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 11

    38300 Wolfenbüttel

    Kontakt

    E-Mail: Info@LKWF.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Pfandleiherlaubnis
    • Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren

    Voraussetzungen

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

    • eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht
    • ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann
    • wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der wichtige Grund vorliegt.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2013 (von: Gogolok, Kristin)

    Technisch geändert am 09.10.2023 (von: Schulze, Christin)

    Stichwörter

    Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)