Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
Hinweise für Bissendorf: Urkundenservice
Diese Dienstleistungen werden über das OpenR@thaus abgewickelt:
Geburtenregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/38/show
Eheregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/32/show
Lebenspartnerschaftsregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/35/show
Sterberegister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/29/show
Diese Dienstleistungen werden über das OpenR@thaus abgewickelt:
Geburtenregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/38/show
Eheregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/32/show
Lebenspartnerschaftsregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/35/show
Sterberegister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/29/show
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
Bissendorf - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
oder nach Terminvereinbarung. Montag: von 09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:30 Uhr Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Reinhard Nüße
Frau Anja Schmidt
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Personenstandsurkunde