Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Seelze: Baugenehmigungsverfahren (Vereinfacht)
Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung 31.2 Bauordnung und Bauberatung der Stadt Seelze.
Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung 31.2 Bauordnung und Bauberatung der Stadt Seelze.
Ansprechpartner
31.2 - Abteilung Bauordnung & Bauberatung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bauaufsicht@stadt-seelze.de
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Seelze: Baugenehmigungsverfahren (Vereinfacht)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013