Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Beschreibung
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Sperrmüll kann auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf angeliefert werden.
Sperrmüll kann auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf angeliefert werden.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der genannten Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) findet sich auf der Internetseite.
Des Weiteren gelten Bundes- und Landesgesetze wie unter anderem:
Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) findet sich auf der Internetseite.
Des Weiteren gelten Bundes- und Landesgesetze wie unter anderem:
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Es müssen die Öffnungszeiten beachtet werden.
Es müssen die Öffnungszeiten beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Es fallen ggf. Gebühren an. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.
Es fallen ggf. Gebühren an. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
- Internetseite Abfallwirtschaftsbetrieb - Standorte EntsorgungsanlageHier finden Sie die Entsorgungsanlagen bei denen Sperrmüll angeliefert werden kann.
- Internetseite Abfallwirtschaftsbetrieb - Standorte EntsorgungsanlageHier finden Sie die Entsorgungsanlagen bei denen Sperrmüll angeliefert werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013
Stichwörter
Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll