Sperrmüll Entsorgung

    Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Beschreibung

    Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Sperrmüll kann auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf angeliefert werden.

    Sperrmüll kann auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf angeliefert werden.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaftsbetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 49

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der genannten Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-3160

    Fax: 04261 983-3199

    E-Mail: abfallwirtschaft@lk-row.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) findet sich auf der Internetseite.

    Des Weiteren gelten Bundes- und Landesgesetze wie unter anderem:

    Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) findet sich auf der Internetseite.

    Des Weiteren gelten Bundes- und Landesgesetze wie unter anderem:

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Es müssen die Öffnungszeiten beachtet werden.

    Es müssen die Öffnungszeiten beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Es fallen ggf. Gebühren an. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.

    Es fallen ggf. Gebühren an. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 07.02.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)