Gewerbemüll Entsorgung
Beschreibung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbemüll Entsorgung
Gewerbebetriebe haben, um der stofflichen Verwertung im Sinne des Ressourcenschutzes Vorrang zu geben, gewerbliche Abfälle nach Stoffströmen getrennt zu sammeln, vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen. Hierzu können sie sich privater Dienstleister zur Abfallentsorgung bedienen.
Darüber hinaus haben Gewerbebetriebe den Restmüll/Hausmüll der Mitarbeiter/innen in Restmülltonnen zu sammeln und über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) entsorgen zu lassen.
Gewerbebetriebe haben, um der stofflichen Verwertung im Sinne des Ressourcenschutzes Vorrang zu geben, gewerbliche Abfälle nach Stoffströmen getrennt zu sammeln, vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen. Hierzu können sie sich privater Dienstleister zur Abfallentsorgung bedienen.
Darüber hinaus haben Gewerbebetriebe den Restmüll/Hausmüll der Mitarbeiter/innen in Restmülltonnen zu sammeln und über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) entsorgen zu lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbemüll Entsorgung
Die Entsorgung von Gewerbeabfall wird von der unteren Abfallbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme) überwacht.
Für die Entsorgung des Restmülls des Gewerbebetriebes über die Restmülltonne ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den privaten Dienstleistern für Abfallentsorgung, die im Landkreis Rotenburg (Wümme) ansässig sind.
Die Entsorgung von Gewerbeabfall wird von der unteren Abfallbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme) überwacht.
Für die Entsorgung des Restmülls des Gewerbebetriebes über die Restmülltonne ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den privaten Dienstleistern für Abfallentsorgung, die im Landkreis Rotenburg (Wümme) ansässig sind.
Ansprechpartner
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der genannten Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbemüll Entsorgung
Im Rahmen der abfallbehördlichen Überwachung werden ggf. Unterlagen angefordert.
Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Grundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung zur Entsorgung des Restmülls können auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises Rotenburg (Wümme) vorgenommen werden.
Im Rahmen der abfallbehördlichen Überwachung werden ggf. Unterlagen angefordert.
Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Grundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung zur Entsorgung des Restmülls können auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises Rotenburg (Wümme) vorgenommen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbemüll Entsorgung
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung beginnt unmittelbar mit der Aufnahme eines Gewerbebetriebes.
Im Rahmen der abfallrechtlichen Überwachung können Fristen gesetzt werden, z. B. um Unterlagen und Nachweise vorzulegen.
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung beginnt unmittelbar mit der Aufnahme eines Gewerbebetriebes.
Im Rahmen der abfallrechtlichen Überwachung können Fristen gesetzt werden, z. B. um Unterlagen und Nachweise vorzulegen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbemüll Entsorgung
Für die abfallbehördliche Überwachung nach § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz fallen die in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen vorgesehenen Kosten an.
Die Abfallgebühren des Landkreises Rotenburg (Wümme) für die Entsorgung des Restmülls finden Sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft.
Für die abfallbehördliche Überwachung nach § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz fallen die in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen vorgesehenen Kosten an.
Die Abfallgebühren des Landkreises Rotenburg (Wümme) für die Entsorgung des Restmülls finden Sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbemüll Entsorgung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013
Stichwörter
Gewerbeabfälle, Gewerbeabfall