Gewerbemüll Entsorgung

    Gewerbemüll Entsorgung

    Beschreibung

    Gewerbebetriebe können ihren Restabfall

    •  in städtischen Abfallbehältern sowie
    •  in eigenen Behältern

    sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbemüll Entsorgung

    Allgemeine Informationen

    Gewerbebetriebe haben, um der stofflichen Verwertung im Sinne des Ressourcenschutzes Vorrang zu geben, gewerbliche Abfälle nach Stoffströmen getrennt zu sammeln, vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen. Hierzu können sie sich privater Dienstleister zur Abfallentsorgung bedienen.

    Darüber hinaus haben Gewerbebetriebe den Restmüll/Hausmüll der Mitarbeiter/innen in Restmülltonnen zu sammeln und über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) entsorgen zu lassen.



    Allgemeine Informationen

    Gewerbebetriebe haben, um der stofflichen Verwertung im Sinne des Ressourcenschutzes Vorrang zu geben, gewerbliche Abfälle nach Stoffströmen getrennt zu sammeln, vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen. Hierzu können sie sich privater Dienstleister zur Abfallentsorgung bedienen.

    Darüber hinaus haben Gewerbebetriebe den Restmüll/Hausmüll der Mitarbeiter/innen in Restmülltonnen zu sammeln und über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) entsorgen zu lassen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbemüll Entsorgung

    Die Entsorgung von Gewerbeabfall wird von der unteren Abfallbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme) überwacht.

    Für die Entsorgung des Restmülls des Gewerbebetriebes über die Restmülltonne ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) zuständig.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den privaten Dienstleistern für Abfallentsorgung, die im Landkreis Rotenburg (Wümme) ansässig sind.

    Die Entsorgung von Gewerbeabfall wird von der unteren Abfallbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme) überwacht.

    Für die Entsorgung des Restmülls des Gewerbebetriebes über die Restmülltonne ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rotenburg (Wümme) zuständig.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den privaten Dienstleistern für Abfallentsorgung, die im Landkreis Rotenburg (Wümme) ansässig sind.

    Ansprechpartner

    Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-2759

    Fax: 04261 983-2799

    E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Abfallwirtschaftsbetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 49

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der genannten Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-3160

    Fax: 04261 983-3199

    E-Mail: abfallwirtschaft@lk-row.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbemüll Entsorgung

    Im Rahmen der abfallbehördlichen Überwachung werden ggf. Unterlagen angefordert.

    Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Grundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung zur Entsorgung des Restmülls können auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises Rotenburg (Wümme) vorgenommen werden.

    Im Rahmen der abfallbehördlichen Überwachung werden ggf. Unterlagen angefordert.

    Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Grundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung zur Entsorgung des Restmülls können auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises Rotenburg (Wümme) vorgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbemüll Entsorgung

    Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung beginnt unmittelbar mit der Aufnahme eines Gewerbebetriebes.

    Im Rahmen der abfallrechtlichen Überwachung können Fristen gesetzt werden, z. B. um Unterlagen und Nachweise vorzulegen.

    Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung beginnt unmittelbar mit der Aufnahme eines Gewerbebetriebes.

    Im Rahmen der abfallrechtlichen Überwachung können Fristen gesetzt werden, z. B. um Unterlagen und Nachweise vorzulegen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbemüll Entsorgung

    Für die abfallbehördliche Überwachung nach § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz fallen die in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen vorgesehenen Kosten an.

    Die Abfallgebühren des Landkreises Rotenburg (Wümme) für die Entsorgung des Restmülls finden Sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft.

    Für die abfallbehördliche Überwachung nach § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz fallen die in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen vorgesehenen Kosten an.

    Die Abfallgebühren des Landkreises Rotenburg (Wümme) für die Entsorgung des Restmülls finden Sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbemüll Entsorgung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gewerbeabfälle, Gewerbeabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)