elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.

    Hinweise für Wedemark: Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Allgemeine Informationen

    Die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

    Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Team Bürgerbüro und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Sennheiser-Platz 1

    30900 Wedemark

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie: Serviceleistungen im Bürgerbüro sind derzeit nur mit Online-Termin möglich. Kfz-Angelegenheiten werden derzeit in der Gemeinde Wedemark nicht bearbeitet, weichen Sie bitte auf andere regionsangehörige Kommunen aus. Viele Dienstleistungen des Teams Bürgerbüro und Standesamt sind auch als Online-Service verfügbar. Mo: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Di: 08:00 -12:00 | 13:00 -15:00 Uhr Mi: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Do: nur telefonisch Fr: 08:00 -12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05130 581-0

    E-Mail: buergerbuero.und.standesamt@wedemark.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English