Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Beschreibung
Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Stadt Papenburg - Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 8:30 - 12:30 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: 04961 82-140
E-Mail: ordnung@papenburg.de
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Emsland
Adresse
Postanschrift
Postfach 15 62
49705 Meppen
Hausanschrift
Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ea@emsland.de
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.19.4 an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Zeitaufwand
Gebühr 186.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise (Besonderheiten)
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Gewerbelegitimationskarte Ausstellung