Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften: Beglaubigung

    Beschreibung

    Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn

    • das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und
    • die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen  (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B.
      • Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts;
      • in Vereins- und Handelsregistersachen;
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
    • das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist,  benötigt wird (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden“) oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind.

    Hinweise für Harburg: Beglaubigung einer Unterschrift

    Allgemeine Informationen

    Ihre Unterschrift können Sie im BürgerService Winsen beglaubigen lassen, wenn das unterzeichnete Schriftstück

    • einer Behörde oder
    • einer sonstigen Stelle aufgrund einer Rechtsvorschrift

    vorgelegt werden soll.

    Ausgeschlossen sind daher zum Beispiel Unterschriftsbeglaubigungen auf einem Kaufvertrag über ein Auto oder auf einer Bestellung bei einem Versandhaus.

    Bei der Beglaubigung wird ein Stempel auf dem Dokument angebracht, der bestätigt, dass die Unterschrift von Ihnen vollzugen wurde.



    Allgemeine Informationen

    Ihre Unterschrift können Sie im BürgerService Winsen beglaubigen lassen, wenn das unterzeichnete Schriftstück

    • einer Behörde oder
    • einer sonstigen Stelle aufgrund einer Rechtsvorschrift

    vorgelegt werden soll.

    Ausgeschlossen sind daher zum Beispiel Unterschriftsbeglaubigungen auf einem Kaufvertrag über ein Auto oder auf einer Bestellung bei einem Versandhaus.

    Bei der Beglaubigung wird ein Stempel auf dem Dokument angebracht, der bestätigt, dass die Unterschrift von Ihnen vollzugen wurde.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.

    Hinweise für Harburg: Beglaubigung einer Unterschrift

    Bitte wenden Sie sich für amtliche Beglaubigungen an den BürgerService Winsen.

    Ist die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben (z. B. für Grundbucheinträge, Handelsregistereinträge, Testament), kann diese nicht im BürgerService vorgenommen werden. Für diese Art der Beglaubigung wenden Sie sich bitte an einen Notar oder die Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichtes.

    Bitte wenden Sie sich für amtliche Beglaubigungen an den BürgerService Winsen.

    Ist die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben (z. B. für Grundbucheinträge, Handelsregistereinträge, Testament), kann diese nicht im BürgerService vorgenommen werden. Für diese Art der Beglaubigung wenden Sie sich bitte an einen Notar oder die Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichtes.

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbuferstraße 98

    21436 Marschacht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag zus. von 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag zus. von 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch g e s c h l o s s e n

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4176 9099-21

    Telefon Festnetz: +49 4176 9099-28

    Fax: +49 4176 9099-44

    E-Mail: meldeamt@sg-elbmarsch.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Elbmarsch)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99833

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reitbahn 6

    21218 Seevetal

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99832

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.

    Adresse

    Hausanschrift

    Innungsstraße 6

    21244 Buchholz i.d. Nordheide

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99831

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Beglaubigung einer Unterschrift

    Die Gebühren für Beglaubigungen und Kopien können Sie der Verwaltungskostensatzung im eigenen Wirkungskreis entnehmen. Bitte klicken Sie hier

    Die Gebühren für Beglaubigungen und Kopien können Sie der Verwaltungskostensatzung im eigenen Wirkungskreis entnehmen. Bitte klicken Sie hier

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harburg: Beglaubigung einer Unterschrift

    In folgenden Fällen können wir die Unterschrift leider nicht beglaubigen:

    • Unterschriften von erkennbar nicht geschäftsfähigen Personen
    • Unterschriften ohne zugehörigen Text
    • Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. für Handelsregister- oder Grundbucheinträge beim Amtsgericht)

    In folgenden Fällen können wir die Unterschrift leider nicht beglaubigen:

    • Unterschriften von erkennbar nicht geschäftsfähigen Personen
    • Unterschriften ohne zugehörigen Text
    • Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. für Handelsregister- oder Grundbucheinträge beim Amtsgericht)

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport

    Unterstützende Institutionen

    Bürgerbüro, Bürgerberatung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.07.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)