Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Beschreibung
Am 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) in der ambulanten Pflege mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten.
Über Einzelheiten zum PNG informieren die Pflegekassen und das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel.: +49 30 3406066-02.
Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung vermittelt
- gesetzliche Grundlagen,
- klärt auf über mögliche gesetzliche Ansprüche,
- nimmt Anregungen auf,
- vermittelt Adressen und Ansprechpartner.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Ansprechpartner
Bundesministerium für Gesundheit
Beschreibung
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Telefon: +49 30 3406066-02
Servicezeiten:
Mo - Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 15:00 Uhr
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte - Schreibtelefon
Telefon: +49 30 3406066-09
E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de
E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de
Gebärdentelefon Video over IP / ISDN-Bildtelefon
Telefon: +49 30 3406066-08
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Bundesministerium für Gesundheit
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.02.2013