Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Beschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung
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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
50656 Köln
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 185 9995-0100((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer))
Fax: +49 185 9995-0105((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer))
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Formulare
Voraussetzungen
- Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben.
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Rechtsgrundlage(n)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)
Fristen
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR
Stichwörter
Beitragsservice, Rundfunkgebühren, Beitragspflicht, GEZ, Rundfunkbeitrag, RF, Abmeldung, Dritte Programme, Rundfunkgerät, HR, BR, NDR, ARD, ZDF, Rundfunkfinanzierung, Fernsehen, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Änderung, Fernsehgebühr, Hörfunk, Deutschlandradio, Ummeldung, Fernsehgebührenpflicht, Radio, GEZ-Abmeldung, Rundfunk, Rundfunkgebühr, SWR, WDR, Haushaltsabgabe, MDR