Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung
Beschreibung
Änderungen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim ersten Arbeitsverhältnis werden durch Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten Ausdrucks der im jeweiligen Jahr gültigen ELStAM nachgewiesen. Mit jedem neuen Nachweis werden alle bisherigen Eintragungen ungültig. Nur der aktuellste Nachweis gilt.
Was bei der jeweiligen Änderung zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:
- Änderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung bei Kircheneintritt
- Änderung bei Kirchenaustritt
- Änderung bei Trennung
- Änderung bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
- Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
- Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern
- Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Änderung bei Tod des Ehegatten
- Änderung von Adress- und Personendaten
- Änderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern
Zuständigkeit
Hinweise für Seevetal: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung
Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie hier ermitteln.
Für Seevetaler Bürger gibt es 2 zuständige Finanzämter. Die Zusändigkeit richtet sich nach Ihrer Postleitzahl.
PLZ-Gebiet 21217 und 21218
Finanzamt Buchholz
Bgm.-Adolf-Meyer-Straße 5
21244 Buchholz
Telefon: +49 4181 2030
Fax: +49 4181 2034444
E-Mail: Poststelle@fa-buc.niedersachsen.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 7.30 - 12.30 Uhr,
Do. (nur Infothek): 13.30 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
(vor Feiertagen nur 7.30 - 12.30 Uhr)
PLZ-Gebiet 21220
Finanzamt Winsen
Von-Somnitz-Ring 6
21423 Winsen
Telefon: +49 4171 656-0
Fax: +49 4171 656115
E-Mail: Poststelle@fa-wl.niedersachsen.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr,
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Finanzamt Winsen (Luhe)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * Mi.: für den Publikumsverkehr geschlossen * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4171 656-0
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016
Stichwörter
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, Lohnsteuerkarte, ElsterLohn II, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung