Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen
Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.
Beschreibung
Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse.
Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre Lebenspartnerin oder -partner (im Folgenden für beides: Partnerin und Partner) nicht dauernd getrennt, können Sie zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:
- IV/IV,
- III/V oder
- Steuerklasse IV mit Faktor. Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet.
Um Ihre Steuerklasse zu ändern, müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt grundsätzlich einen gemeinsamen Antrag stellen. Das gilt auch für eine neue Zuordnung der Steuerklassen III und V.
Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV reicht es aus, wenn nur Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner den Antrag stellen.
Sie können zum Beispiel in folgenden Fällen eine Steuerklassenänderung beantragen: Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner
- beziehen keinen Arbeitslohn mehr oder
- fangen nach Arbeitslosigkeit wieder an zu arbeiten.
Sie können die Steuerklasse auch mehrfach im Jahr wechseln.
Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauernd getrennt leben, müssen Sie hierüber Ihr örtlich zuständiges Finanzamt informieren, so dass die Steuerklasse geändert wird (I statt III/V oder IV/IV).
Hinweis:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Ehe oder Lebenspartnerschaft ist intakt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Möchten Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner die Steuerklasse wechseln, können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen:
- Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
- "Antrag auf Steuerklassenwechsel"
- "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung"
- Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus.
- Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner müssen den Antrag unterschreiben.
- Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Alternativ können Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel auch online und barrierefrei über ELSTER stellen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
Fristen
Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 23.02.2021
Stichwörter
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