Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Beschreibung

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

    Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

    1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.

    2. Persönlicher Schulbedarf
    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2024:

    • für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
    • für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro

    Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.

    3. Schulbeförderung
    Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

    4. Lernförderung
    Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

    5. Mehraufwendung für Mittagessen
    Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.

    6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.

    Hinweise für Osterholz: Bildungspaket für bedürftige Kinder

    Allgemeine Informationen

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

    • Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
    • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
    • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

    Welche Leistungen gibt es?

    • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

      Übernommen werden alle für die Fahrt oder den Ausflug entstehenden Kosten (außer Taschengeld). Neben Schülerinnen und Schülern haben auch Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, einen Anspruch auf diese Leistungen.

    • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

      Für die Ausstattung mit Heften, Stiften, Mappen usw. erhalten Schülerinnen und Schüler jährlich zum 1. August und zum 1. Februar einen Zuschuss.

    • Fahrkosten

      Die Fahrkosten für den Schulbesuch können übernommen werden, wenn Schülerinnen und Schüler mindestens vier Kilometer von der Schule entfernt wohnen und keinen anderen Zuschuss erhalten.

      Gezahlt werden höchstens die Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs.

      Ist die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und zumutbar, werden nur die hierfür entstehenden Kosten übernommen.

    • Nachhilfeunterricht

      Schülerinnen und Schüler, deren Lernziel gefährdet ist, können Leistungen für Nachhilfeunterricht erhalten.

      Vorrangig sind Angebote der Schule zur Lernförderung in Anspruch zu nehmen.

    • Gemeinschaftliches Mittagessen

      Für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen und für Schülerinnen und Schüler werden die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Einrichtung / Schule gewährt.

    • Sportverein, Musikschule & Co.

      Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft einen Betrag von pauschal 15,- € monatlich für die Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern oder vergleichbaren Aktivitäten sowie an Freizeiten. Für die Bewilligung der Pauschale müssen tatsächliche Aufwendungen nachgewiesen werden.



    Allgemeine Informationen

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

    • Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
    • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
    • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

    Welche Leistungen gibt es?

    • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

      Übernommen werden alle für die Fahrt oder den Ausflug entstehenden Kosten (außer Taschengeld). Neben Schülerinnen und Schülern haben auch Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, einen Anspruch auf diese Leistungen.

    • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

      Für die Ausstattung mit Heften, Stiften, Mappen usw. erhalten Schülerinnen und Schüler jährlich zum 1. August und zum 1. Februar einen Zuschuss.

    • Fahrkosten

      Die Fahrkosten für den Schulbesuch können übernommen werden, wenn Schülerinnen und Schüler mindestens vier Kilometer von der Schule entfernt wohnen und keinen anderen Zuschuss erhalten.

      Gezahlt werden höchstens die Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs.

      Ist die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und zumutbar, werden nur die hierfür entstehenden Kosten übernommen.

    • Nachhilfeunterricht

      Schülerinnen und Schüler, deren Lernziel gefährdet ist, können Leistungen für Nachhilfeunterricht erhalten.

      Vorrangig sind Angebote der Schule zur Lernförderung in Anspruch zu nehmen.

    • Gemeinschaftliches Mittagessen

      Für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen und für Schülerinnen und Schüler werden die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Einrichtung / Schule gewährt.

    • Sportverein, Musikschule & Co.

      Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft einen Betrag von pauschal 15,- € monatlich für die Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern oder vergleichbaren Aktivitäten sowie an Freizeiten. Für die Bewilligung der Pauschale müssen tatsächliche Aufwendungen nachgewiesen werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

    Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.

    Hinweise für Osterholz: Bildungspaket für bedürftige Kinder

    Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Anträge auf Leistungen aus dem Bildungspaket verteilt sich im Landkreis Osterholz auf verschiedene Stellen.

    Für Leistungsbeziehende nach dem SGB II, SGB XII und dem AsylbLG sind die Sachbearbeitenden in den Sozialämtern der Wohnortgemeinden zuständig. Die Anträge auf Lernförderung und Schülerbeförderung von Bürgergeldbeziehenden werden von der ProArbeit kAöR entschieden.

    Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe von Wohngeld- oder Kinderzuschlagbeziehenden werden direkt im Sozialamt des Landkreises Osterholz bearbeitet. 

    Die Antragsvordrucke sind für sämtliche Antragstellenden in den Sozialämtern der jeweiligen Wohnortgemeinden, für Wohngeld- oder Kinderzuschlagbeziehende auch direkt beim Landkreis Osterholz erhältlich. Daneben können Sie die Antragsvordrucke auch als pdf-Datei unter den Formularen herunterladen und ausdrucken.

    Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Anträge auf Leistungen aus dem Bildungspaket verteilt sich im Landkreis Osterholz auf verschiedene Stellen.

    Für Leistungsbeziehende nach dem SGB II, SGB XII und dem AsylbLG sind die Sachbearbeitenden in den Sozialämtern der Wohnortgemeinden zuständig. Die Anträge auf Lernförderung und Schülerbeförderung von Bürgergeldbeziehenden werden von der ProArbeit kAöR entschieden.

    Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe von Wohngeld- oder Kinderzuschlagbeziehenden werden direkt im Sozialamt des Landkreises Osterholz bearbeitet.

    Die Antragsvordrucke sind für sämtliche Antragstellenden in den Sozialämtern der jeweiligen Wohnortgemeinden, für Wohngeld- oder Kinderzuschlagbeziehende auch direkt beim Landkreis Osterholz erhältlich. Daneben können Sie die Antragsvordrucke auch als pdf-Datei unter den Formularen herunterladen und ausdrucken.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(Familienkasse; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-20(Für Arbeitgeber; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-00(Für Arbeitnehmer; gebührenfrei)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 25.07.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2300

    Fax: 04791 930-2399

    E-Mail: sozialamt@landkreis-osterholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Osterholz: Bildungspaket für bedürftige Kinder

    Zur Antragstellung hat der Landkreis Osterholz eigene Vordrucke, aus denen auch die zur Bearbeitung des Antrags benötigten Unterlagen hervorgehen.

    Zur Antragstellung hat der Landkreis Osterholz eigene Vordrucke, aus denen auch die zur Bearbeitung des Antrags benötigten Unterlagen hervorgehen.

    Formulare

    Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise für Osterholz: Bildungspaket für bedürftige Kinder

    Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

    • Bürgergeld (SGB II)
    • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
    • Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
    • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
    • Familien mit geringem Einkommen

    Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

    Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

    Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 02.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.07.2011 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Cook und Chill, Wanderfahrt, Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung, Schulausflüge, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Schulbeförderung, Bücher, Klassenfahrten, Wandertag, Busfahrkarte, Schulverpflegung, Schülerzeitkarte, Frischebaukasten, Schulausflug, Schulbus, Schülerbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)