Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) ins Ausland verreisen möchten, sind einige Anforderungen zu beachten.
Beschreibung
Wer bei einer Reise ins Ausland Ihr Heimtier (Haustier) mitnehmen will oder ein im Ausland erworbenes Heimtier nach Deutschland einführen möchte, muss verschiedene Regelungen beachten.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union benötigen Hunde, Katzen und Frettchen einen EU-Heimtierausweis.
Der Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Das Tier muss dafür mit einem Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Die Nummer des Transponders wird anschließend in den EU-Heimtierausweis eingetragen.
Der EU-Heimtierausweis muss außerdem den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügt.
Hierbei ist zu beachten, dass die Impfung frühestens ab einem Alter von 12 Wochen durchgeführt werden kann und ein gültiger Impfschutz erst 21 Tage nach der Impfung besteht.
Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird vom Tierarzt in den EU-Heimtierausweis eingetragen. Die Wiederholungsimpfung muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgen. Erfolgt die Wiederholungsimpfung später, muss nach der Impfung wieder eine Wartezeit von 21 Tagen eingehalten werden ehe ein gültiger Tollwutimpfschutz besteht.
Der EU-Heimtierausweis kann von hierzu ermächtigten niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden. Diese führen auch die Kennzeichnung des Tieres und die Tollwutimpfung durch.
Bestimmte Mitgliedstaaten verlangen zusätzlich eine Behandlung der Tiere gegen bestimmte Parasiten. Diese Behandlung kann ebenfalls der niedergelassene Tierarzt durchführen.
Bei der Einreise bzw. Wiedereinreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind teilweise zusätzliche Anforderungen einzuhalten. Dies gilt im Hinblick auf den gültigen Tollwutimpfschutz insbesondere bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus sogenannten nicht gelisteten Drittländern.
Weiterführende Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter folgendem Link:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/haus-und-zootiere_node.html)
Vor einer Reise ins Ausland sollte das Tier unbedingt rechtzeitig einem niedergelassenen Tierarzt vorgestellt werden, damit die eventuell erforderlichen Impfungen, Untersuchungen oder Behandlungen fristgerecht durchgeführt werden können.
Die oben genannten Anforderungen gelten nur für den privaten Reiseverkehr mit Heimtieren ohne gewerblichen Hintergrund. Werden bei Reisen 5 oder mehr Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt oder wechselt das Tier den Eigentümer gilt dies als gewerbliches Verbringen oder als gewerbliche Einfuhr. In diesem Fall sind weitere Anforderungen zu beachten.
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (für manche Länder mit Bestimmungen zum Reisen mit Heimtieren)
- Informationen zur Einfuhr von Heimtieren auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
Gesundheitsbescheinigungen für Pferde im internationalen Reiseverkehr
Wenn Sie mit Ihrem Pferd ins Ausland reisen oder es dorthin veräußern wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung. Bitte reichen Sie dazu das unten verlinkte Formular ausgefüllt, spätestens drei Werktage vor Abfahrt des Pferdes, per E-Mail (veterinaeramt.row@lk-row.de) oder Fax (04261 / 983-2398) bei uns ein.
Gesundheitsbescheinigungen für Pferde im internationalen Reiseverkehr
Wenn Sie mit Ihrem Pferd ins Ausland reisen oder es dorthin veräußern wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung. Bitte reichen Sie dazu das unten verlinkte Formular ausgefüllt, spätestens drei Werktage vor Abfahrt des Pferdes, per E-Mail (veterinaeramt.row@lk-row.de) oder Fax (04261 / 983-2398) bei uns ein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Niedergelassene, durch die kommunale Veterinärbehörde ermächtigte Tierärzte
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Ansprechpartner
Veterinäramt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. Dubbels
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Sittensen, Zeven und Fintel sowie Einheitsgemeinde Scheeßel
E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de
Telefon Festnetz: 04261 983-2360
Fax: 04261 983-2399
Frau Dr. Jungnitz
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Geestequelle, Selsingen, Stadt Bremervörde, sowie die Einheitsgemeinde Gnarrenburg
E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de
Telefon Festnetz: 04261 983-2370
Fax: 04261 983-2398
Herr Dr. Wendt
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Tarmstedt, Sottrum, Bothel und Stadt Rotenburg und Visselhövede
Telefon Festnetz: 04261 983-2372
E-Mail: veterinaeramt.row@lk-row.de
Fax: 04261 983-2398
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Kosten für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet. Für evt. erforderliche Exportzertifizierungen werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVet) berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
Wenn Sie mehr als fünf Tiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) ein- oder ausführen wollen, gelten ggf. die Regelungen für den gewerblichen Transport.
Wenden Sie sich hierzu an das zuständige Veterinäramt.
Wenn Sie mehr als fünf Tiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) ein- oder ausführen wollen, gelten ggf. die Regelungen für den gewerblichen Transport.
Wenden Sie sich hierzu an das zuständige Veterinäramt.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
- Hund oder Katze nach NorwegenInformationen zum Reisen mit Hund oder Katze nach Norwegen
- Anmeldung Pferdeexport
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Haus- und Zootiere
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Haus- und Zootiere
- Anmeldung Pferdeexport
- Hund oder Katze nach NorwegenInformationen zum Reisen mit Hund oder Katze nach Norwegen
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.06.2011
Stichwörter
Reisen mit Heimtieren, Heimtierausweis, Heimtiere im privaten Reiseverkehr, Tollwutimpfung