Schutzgebiet Erklärung

    Naturschutzgebiet: Festsetzung

    Beschreibung

    Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

    Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

    Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.  

    Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hildesheim: Naturschutzgebiete

    NSG Haseder Busch
    NSG Gallberg
    NSG Giesener Teiche
    NSG Am roten Steine
    NSG Mastberg und Innersteaue
    NSG Finkenberg/Lerchenberg
    NSG Lange Dreisch und Osterberg

    Hier finden Sie eine Übersichtskarte (PDF) zur Lage der Naturschutzgebiete im Stadtgebiet Hildesheim.

    Nähere Informationen zum NSG Lange Dreisch und Osterberg können Sie dem Faltblatt NSG Lange Dreisch und Osterberg entnehmen.

    NSG Haseder Busch
    NSG Gallberg
    NSG Giesener Teiche
    NSG Am roten Steine
    NSG Mastberg und Innersteaue
    NSG Finkenberg/Lerchenberg
    NSG Lange Dreisch und Osterberg

    Hier finden Sie eine Übersichtskarte (PDF) zur Lage der Naturschutzgebiete im Stadtgebiet Hildesheim.

    Nähere Informationen zum NSG Lange Dreisch und Osterberg können Sie dem Faltblatt NSG Lange Dreisch und Osterberg entnehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.

    Hinweise für Hildesheim: Naturschutzgebiete

    Bei der Stadt Hildesheim wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner.

    Bei der Stadt Hildesheim wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Stadt Hildesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 301

    E-Mail: rathaus@stadt-hildesheim.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Stadt Hildesheim - Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    31134 Hildesheim

    Hausanschrift

    Postfach 101255

    31112 Hildesheim

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 - 12:00 Di: 08:30 - 12:00 Mi: 08:30 - 12:00 Do: 08:30 - 12:00 und 15:00 - 17:30 Fr: 08:30 - 12:00

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2009 (von: Stadt Hildesheim Webservice)

    Technisch geändert am 17.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)